Unter Bestattung versteht man die nach dem Tod eines Menschen (in seltenen Fällen auch eines Tieres) vorgenommenen Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der dauerhaften Lagerung des toten Körpers. Dies geschieht meist auf als würdig empfundene, ritualisierte Art und Weise. Eingeschlossen ist das Abschiednehmen von dem toten Lebewesen sowie dessen Vorbereitung auf die eigentliche Beisetzung z.B. durch Leichenwaschung, Ankleiden oder Einsargen. Nicht zur Bestattung gehören die Feststellung des Todes, die Leichenschau und das Präparieren einer Leiche zu wissenschaftlichen oder medizinischen Zwecken.
Gesetzliche Bestimmungen (keine Rechtsberatung oder vergleichbares)Eine Reihe von gesetzlichen und hygienischen Vorschriften geben vor, wie Bestattungen durchgeführt werden müssen. In Deutschland ist das Bestattungswesen durch Landesbestimmungen gesetzlich geregelt (Bestattungsgesetze, Friedhofsgesetze, Leichenverordnungen) und wird durch örtlich erlassene Friedhofsordnungen umgesetzt. Aus diesen Regelungen geht insbesondere hervor, dass Verstorbene normalerweise auf den dafür vorgesehenen öffentlichen Friedhöfen beigesetzt werden müssen. Alternative Bestattungsformen wie die Beisetzung in einem Friedwald stellen dagegen noch eine sehr seltene Ausnahme dar. Früher war es zwar jedem Bestattungsunternehmer in Deutschland möglich, Begräbnisse im gesamten Bundesgebiet durchzuführen (auch dort wo bereits ein anderes Unternehmen tätig war), er konnte dort jedoch kein weiteres Unternehmen gründen, wenn der Bedarf bereits durch ein anderes Unternehmen gedeckt wurde. Den Bestatter konnte man somit immer frei wählen, wobei es in den meisten Fällen sinnvoll war, ein Unternehmen aus der Nähe zu beauftragen.
Arten der Bestattung
Zumindest folgende Formen der Bestattung werden gegenwärtig in Amerika, Europa und Asien praktiziert. - Erdbestattung des Leichnams in einem Grab: Dabei kann zwischen einem
- Einzelgrab oder einem - Gemeinschaftsgrab gewählt werden. - In Krisenzeiten kommt die Beisetzung in einem Massengrab zum Tragen.
- Bestattung in einer Gruft
- Feuerbestattung (Kremation): die anschließende Beisetzung der Urne erfolgt entweder
- auf einem Friedhof, - als Baumbestattung oder Naturbestattung, - im Rahmen einer Seebestattung, - oder als Streubestattung, - selten als Weltraumbestattung.
- Körperspende
- das Vermachen der Leiche an Anatomie und Wissenschaft schließt eine anschließende Bestattung (meist Kremation) mit ein
- Luftbestattung
Sowohl bei der Feuerbestattung als auch bei der Erdbestattung ist in Deutschland eine anonyme Beisetzung möglich.
KostenDie bei einer Bestattung von den Hinterbliebenen zu erstattenden Kosten verteilen sich in der Regel auf folgende Leistungen: Gebühren und Fremdleistungen o Bestattungsgrundgebühr o Grabnutzungsgebühren o Verlängerung des Nutzungsrechtes o Einäscherung und Urnenbeisetzung o Benutzung der Friedhofseinrichtungen o Gebühren für Behörden und Kirche o Aufbewahrungsgebühren o Überführungskosten
Sonstige Kosten o Sarg und ggf. Urne, Bestattungsurne, Seeurne o Blumenschmuck o Trauerdrucksachen o Redner, Träger und musikalische Umrahmung
Private Kosten o Trauerkleidung o Leichenschmaus Für eine nach herkömmlichem Verständnis als würdig anzusehende Erdbestattung werden in Deutschland durchschnittlich etwa 4000 Euro (ggf. zuzüglich der Kosten für eine Grabstelle) aufgewandt. Am günstigsten ist derzeit die Körperspende, da die oben aufgeführten Gebühren vom Anatomischen Institut ganz oder teilweise beglichen werden. Die Kostentragungspflicht der Bestattung beinhaltet die Verpflichtung, die Kosten zu tragen bzw. dem zu ersetzen, der die Bestattung veranlasst hat. Diese kann öffentlich-rechtlich oder privat-rechtlich geregelt sein.
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